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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ftronik e.U.

Stand August 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ftronik e.U. und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.ftronik.at).

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot / Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich, wenn nicht anders im Angebot aufgeführt wird. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

2.4 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge setzen voraus, dass die vom Auftraggeber beigestellten Geräte, Materialien und Konstruktionen für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass beigestellte Geräte, Materialien oder Konstruktionen mangelhaft sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.

3. Preise

3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3 Sämtliche Softwareupdates, die im Nachhinein aus technischen Gründen erforderlich werden und nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind deshalb nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten und es besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.4 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Inland und mit gültiger UST-ID-Nummer netto und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden.

3.5 Die Fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.

4. Zahlung

4.1 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.

4.2 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

4.3 Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

4.4 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

4.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.6 Gegenüber Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

4.7 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

4.8 Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 95,--, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

5. Bonitätsprüfung

5.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde und Besteller hat vor Arbeitsbeginn einen in seiner Stellvertretung entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gegenständlich auszuführenden Leistungen zu nennen.

6.2 Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z. B. Brandmelder, Rauchmelder usw.) – üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Erfüllungsortes – ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen.

6.3 Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

6.4 Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

6.5 Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

7. Leistungsausführung

7.1 Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

7.2 Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

7.3 Kommt es nach Auftragserteilung aus unvorhergesehenen Gründen zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrags, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

7.4 Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar.

7.5 Bereits von uns bestätigte Kostenvoranschläge können bei Reparaturen und Überholungen wegen unvorhergesehenem Reparatur- oder Teile- und Softwareaufwand ohne Schadenersatzansprüche abgebrochen werden.

7.6 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbarer Verzögerung durch Zulieferer oder anderen vergleichbaren Ereignissen um die jeweilige Dauer dieser Ereignisse.

7.7 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht erst nach Setzung einer angemessenen schriftlichen Nachfrist zu.

8. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges / Gefahrtragung

8.1 Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

8.2 Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

8.3 Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern oder uns schriftlich mit dem Abschluss einer Transportversicherung auf seine Kosten beauftragen.

9. Annahmeverzug

9.1 Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug, dürfen wir über für die Leistungsausführung spezifizierte Materialien anderweitig verfügen.

9.2 Wir dürfen die Ware bei uns einlagern, wofür eine Lagergebühr in Höhe von EUR 100,-- des Auftragswertes je Monat zusteht.

9.3 Wir sind berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

9.4 Bei berechtigtem Rücktritt dürfen wir pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt. fordern – unabhängig vom Verschulden.

9.5 Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt möglich.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte oder reparierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10.2 Der Kunde hat uns über Konkurs- oder Insolvenzverfahren umgehend zu informieren.

10.3 Wir dürfen zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts zumutbar den Lagerort betreten.

10.4 Notwendige Rechtsverfolgungskosten trägt der Kunde.

10.5 Der Rücktritt vom Vertrag muss ausdrücklich erklärt werden.

10.6 Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf von uns freihändig verwertet werden.

11. Schutzrechte Dritter

11.1 Werden Schutzrechte Dritter geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Fertigung auf Risiko des Kunden auszusetzen.

11.2 Dies gilt nicht, wenn die Unberechtigtigkeit der Ansprüche offenkundig ist.

11.3 Notwendige und nützliche Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.

11.4 Nutzungsrechte sind vom Kunden zu erwerben, einschließlich Gebühren wie AKM.

12. Unser geistiges Eigentum

12.1 Von uns beigestellte oder durch uns entwickelte Pläne, Skizzen etc. bleiben unser geistiges Eigentum.

12.2 Jede nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlichen im Zuge der Zusammenarbeit erhaltenen Know-hows.

13. Gewährleistung

13.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr bei Neugeräten. Für generalüberholte Geräte gelten 12 oder 24 Monate je nach Angebot.

13.2 Mängelbehebungen stellen kein Anerkenntnis dar.

13.3 Der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.

13.4 Der Kunde hat Geräte umgehend zur Verfügung zu stellen.

13.5 Mängelrügen sind binnen 7 Werktagen schriftlich zu erheben.

13.6 Wird keine Rüge erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

13.7 Unberechtigte Mängelrügen sind vom Kunden zu ersetzen.

13.8 Eingriffe durch Dritte oder Kunden erlöschen die Gewährleistung.

13.9 Untersuchungen, die keinen Mangel ergeben, sind kostenpflichtig.

13.10 Transport- und Fahrtkosten trägt der Kunde.

13.11 Zwei Verbesserungsversuche sind einzuräumen.

13.12 Wandlung kann durch Verbesserung oder Preisnachlass abgewendet werden.

13.13 Für nach Kundenvorgabe hergestellte Produkte haften wir nur für die ordnungsgemäße Ausführung.

13.14 Kein Mangel liegt vor, wenn uns relevante Informationen nicht vorlagen.

14. Haftung

14.1 Bei Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14.2 Die Haftung ist beschränkt auf etwaige Haftpflichtversicherungssummen.

14.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für überlassene Sachen.

14.4 Unsere Mitarbeiter haften nicht persönlich ohne Vertragsbeziehung.

14.5 Ansprüche sind binnen eines Jahres geltend zu machen.

14.6 Keine Haftung bei unsachgemäßer Behandlung, Überlastung oder Wartungsfehlern durch den Kunden.

14.7 Produktmerkmale ergeben sich aus technischen Dokumentationen.

14.8 Wiederverkäufer müssen eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.

16. Allgemeines

16.1 Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

16.3 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

16.4 Änderungen von Name, Firma, Anschrift etc. sind umgehend schriftlich mitzuteilen.